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Meinungsecho: Lob und Beschwerden
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Bewerberinformation
Umgang mit Bewerberdaten
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben (z. B. per E-Mail, postalisch oder via Online-Bewerberformular). Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten.
Umfang und Zweck der Datenerhebung
Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG nach deutschem Recht (Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.
Aufbewahrungsdauer der Daten
Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen oder Ihre Bewerbung zurückziehen, behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zu 6 Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung) bei uns aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht und die physischen Bewerbungsunterlagen vernichtet. Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits. Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist erforderlich sein werden (z. B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.
Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.
Aufnahme in den Bewerber-Pool
Sofern wir Ihnen aktuell kein Stellenangebot machen können, besteht ggf. die Möglichkeit, Sie in unseren Bewerber-Pool aufzunehmen. Im Falle der Aufnahme werden alle Dokumente und Angaben aus der Bewerbung in den Bewerber-Pool übernommen, um Sie im Falle von passenden Vakanzen zu kontaktieren.
Die Aufnahme in den Bewerber-Pool geschieht ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig und steht in keinem Bezug zum laufenden Bewerbungsverfahren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten aus dem Bewerber-Pool unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe vorliegen.
Die Daten aus dem Bewerber-Pool werden wir spätestens 18 Monate nach Erteilung der Einwilligung unwiderruflich löschen.
Patientenformation
Sehr geehrte Patienten,
bereits 2009 haben wir uns für die Einführung eines QM-Systems in unserer Gemeinschaftspraxis entschieden. 2011 erfolgte dann die Erstakkreditierung bei der DAkkS, gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020.
Diesen Nachweis der Normkonformität und der fachlichen Kompetenz haben wir bis dato aufrechterhalten. Für alle unsere Mitarbeiter bedeutet dies ein patientenorientiertes Arbeiten unter Gewährleistung höchster Qualitätsstandards.
In Bezug auf unsere Q-Politik und unsere Q-Ziele haben wir sogenannte Qualitätsindikatoren festgelegt. Dies sind u.a. Bearbeitungszeiten im Rahmen der Schnellschnittdiagnostik. Innerhalb von 20 Minuten werden die in Narkose intraoperativ entnommenen Proben per Boten in der Pathologie abgegeben, dort vom diensthabenden Pathologen makroskopisch beurteilt, am Gefriermikrotom geschnitten und anschließend von Hand gefärbt. Es erfolgt eine rasche telefonische Befunddurchsage vom Facharzt an den Operateur. Für die Bearbeitungs- und Befundzeiten der Gewebeproben in Formalin in der Routine währt der Arbeitsprozess etwas länger. Insbesondere wenn die Befunderstellung durch aufwendigere Zusatzuntersuchungen, wie Immunhistochemie oder Molekularpathologie erforderlich ist. Manchmal ist es auch notwendig einen Befund, insbesondere bei seltenen Diagnosen, durch einen Konsilpartner (Zweite
Meinung“) begutachten zu lassen.
Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Sekretariat.
Wir möchten betonen, dass wir jede einzelne eingehende Probe mit äußerster Sorgfalt bearbeiten und beurteilen. Wir als Institutsleitung und alle Mitarbeiter haben uns zur Vertraulichkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Trotzdem können bestimmte Störfaktoren die Probenbearbeitung und / oder die Befunderstellung beeinträchtigen. Dies kann z.B. den Probentransport betreffen, oder die technische Aufarbeitung. Beim Probeneingang wird die Präsenz solcher Störfaktoren, soweit möglich, geprüft und in den Analyse- und Bewertungsprozess einbezogen. Trotz größter Sorgfalt können Fehler und unvorhersehbare Ereignisse auftreten, sodass ein verbleibendes Restrisiko in Bezug auf den Befund und / oder die Patientenversorgung nicht auszuschließen ist.
Im Rahmen unsere Managementbewertung, die jährlich erfolgt, werden insbesondere die Fälle mit hohem Risikopotential für den Patienten nochmal angesehen und analysiert. Das Fehler- und Risikomanagement zählt zu den wichtigen Pfeilern in unserem QM- System und hilft unseren Prozess stetig zu verbessern.
In Bezug auf Kosten für unsere Leistungen möchten wir darauf hinweisen, dass wir in der Regel einen Auftrag von einem Arzt / Krankenhaus etc. erhalten und nach EBM oder GOÄ abrechnen.
Bei IGe-Leistungen könne Sie die Kosten auf unseren IGeL-Scheinen (Infos für Einsender) einsehen.
